Lebensmittel herstellen und verkaufen. Genehmigung, Auflagen, erste Kunden.

Tim VogelTim Vogel, Gründer LeadB2B·8 Min. Lesezeit·Prozesse
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Kurz gesagt

Wer Lebensmittel herstellen und verkaufen will, braucht in Deutschland meist keine allgemeine Genehmigung, aber eine Gewerbeanmeldung und vor dem Start eine Registrierung als Lebensmittelunternehmer bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung. Dazu kommen Hygieneregeln, eine korrekte Kennzeichnung nach der Lebensmittelinformations-Verordnung und je nach Produkt weitere Vorgaben, etwa die Handwerksordnung bei Backwaren oder eine Zulassung bei bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

Von Tim Vogel, Gründer LeadB2B · Aktualisiert am 01.11.2026

Dieser Ratgeber gibt dir den Überblick über alles, was vor dem ersten verkauften Glas, der ersten Tüte oder der ersten Flasche geklärt sein sollte. Er ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel fragst du die zuständige Lebensmittelüberwachung, die IHK, die Handwerkskammer oder deinen Steuerberater.

Brauche ich eine Genehmigung, um Lebensmittel zu verkaufen?

In den meisten Fällen nicht im Sinne einer Erlaubnis, die vorher erteilt werden muss. Was du aber brauchst, ist eine Registrierung als Lebensmittelunternehmer. Zuständig ist die Lebensmittelüberwachung deines Kreises oder deiner Stadt, oft beim Veterinäramt angesiedelt. Du meldest dort, was du herstellst, wo und in welchem Umfang. Die Behörde kann dich daraufhin kontrollieren und dir Auflagen machen.

Anders ist es bei bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs, etwa wenn du Fleisch, Milch oder Eier weiterverarbeitest. Dort kann statt der Registrierung eine Zulassung des Betriebs nötig sein, mit deutlich höheren Anforderungen. Ob das für dein Produkt gilt, klärst du vor dem Start direkt mit der Behörde.

Gewerbe anmelden, wenn du Lebensmittel verkaufen willst

Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht Lebensmittel verkauft, betreibt in aller Regel ein Gewerbe. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt deiner Gemeinde. Danach meldet sich das Finanzamt mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort entscheidest du unter anderem, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Was für dich sinnvoll ist, besprichst du am besten mit einem Steuerberater.

Achte auf die Handwerksordnung: Bäcker, Konditoren und Fleischer sind zulassungspflichtige Handwerke. Wer Brot, Torten oder Wurst gewerblich herstellt, braucht dafür in der Regel einen Meister im Betrieb oder eine Ausnahme. Die Handwerkskammer sagt dir, ob dein Produkt darunter fällt. Für landwirtschaftliche Direktvermarkter können wieder andere Regeln gelten.

Welche Auflagen gelten? Hygiene, Kennzeichnung, Verpackung

BereichWas das grundsätzlich bedeutetWer dir hilft
HygieneSaubere, geeignete Räume, Reinigungsplan, Temperaturkontrolle, Eigenkontrollen nach HACCP-Grundsätzen, dokumentiertLebensmittelüberwachung
BelehrungWer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Beginn eine Belehrung nach dem InfektionsschutzgesetzGesundheitsamt
KennzeichnungBezeichnung, Zutaten, hervorgehobene Allergene, Nettofüllmenge, MHD, Hersteller, in vielen Fällen NährwerteLebensmittelüberwachung, Fachberater
Produktspezifische RegelnEigene Vorschriften etwa für Honig, Konfitüre, Fruchtsaft oder SpeiseeisBehörde, Branchenverband
VerpackungRegistrierung im Verpackungsregister und Beteiligung an einem System für Verkaufs- und VersandverpackungenZentrale Stelle Verpackungsregister
HaftungDu haftest für die Sicherheit deines Produkts, eine Produkthaftpflichtversicherung ist üblichVersicherungsberater

Für Lebensmittel, die du in kleinen Mengen direkt an Endkunden oder an Läden in deiner Region abgibst, gibt es bei manchen Angaben Erleichterungen, zum Beispiel bei der Nährwerttabelle. Ob eine solche Ausnahme für dich gilt, lässt du dir von der Behörde bestätigen, bevor du Etiketten drucken lässt.

Was du dokumentieren solltest

Bei einer Kontrolle zählt nicht nur, wie sauber es aussieht, sondern was du belegen kannst. Eine einfache Mappe oder ein digitaler Ordner reicht, wenn er vollständig ist:

  • Reinigungsplan: Was wird wann womit gereinigt, und wer hat es erledigt?
  • Temperaturliste: Kühlschrank, Tiefkühler und bei Bedarf Kerntemperaturen beim Erhitzen.
  • Wareneingang: Von wem kommen deine Rohstoffe, mit welchem MHD, in welchem Zustand?
  • Chargen: Eine Chargennummer pro Produktionstag macht dein Produkt rückverfolgbar. Im Fall eines Rückrufs weißt du sofort, welche Gläser betroffen sind und an wen sie gegangen sind.
  • Rezepturen und Etiketten: Jede Änderung an der Rezeptur muss sich im Etikett wiederfinden.

Lebensmittel in der eigenen Küche herstellen: geht das?

Grundsätzlich ist es nicht verboten, aber die Hygieneanforderungen gelten in der Privatküche genauso wie im gewerblichen Betrieb. Die Lebensmittelüberwachung entscheidet im Einzelfall, ob deine Küche geeignet ist. Typische Fragen dabei:

  • Kannst du private und gewerbliche Nutzung zeitlich oder räumlich klar trennen?
  • Gibt es getrennte Lagerflächen für Rohstoffe, Verpackung und fertige Ware?
  • Sind Oberflächen, Böden und Geräte leicht zu reinigen?
  • Haben Haustiere während der Produktion keinen Zugang?
  • Gibt es ein Handwaschbecken, das nur für die Produktion genutzt wird?

Wenn die eigene Küche nicht reicht, gibt es Alternativen: Mietküchen, die stundenweise vergeben werden, Gastronomieküchen außerhalb der Öffnungszeiten oder ein Lohnhersteller, der nach deiner Rezeptur produziert.

Erst anrufen, dann investieren

Bevor du Geräte kaufst, Etiketten druckst oder einen Raum umbaust, ruf bei der Lebensmittelüberwachung an und schildere dein Vorhaben. Viele Ämter beraten vorab und sagen dir, worauf sie bei der Kontrolle achten werden. Das spart teure Umbauten im Nachhinein.

Steuern und Buchhaltung: das Wichtigste in Kürze

Für die meisten Lebensmittel gilt in Deutschland der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, viele Getränke wie Saft oder Limonade werden dagegen mit dem regulären Satz besteuert. Die Abgrenzung ist nicht immer intuitiv, deshalb klärst du sie für jedes Produkt mit deinem Steuerberater. Wenn du auf Märkten bar verkaufst, gelten Regeln für die Kassenführung. Sammle von Anfang an alle Belege für Rohstoffe, Verpackung, Etiketten und Fahrten. Wer im ersten Jahr sauber bucht, erspart sich später viel Arbeit und weiß jederzeit, ob sein Preis noch trägt.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

  1. Produkt und Rezeptur festlegenStabile Rezeptur, feste Zutaten, geklärte Haltbarkeit. Wechselnde Zutaten machen jedes Etikett zur Baustelle.
  2. Produktionsort klärenEigene Küche, Mietküche oder Lohnhersteller. Erst danach kannst du dich sinnvoll registrieren.
  3. Behörden informierenRegistrierung bei der Lebensmittelüberwachung, Belehrung beim Gesundheitsamt, gegebenenfalls Handwerkskammer.
  4. Gewerbe und FinanzamtGewerbeanmeldung, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung mit Steuerberater.
  5. Etikett und VerpackungPflichtangaben prüfen lassen, Verpackungsregister, bei Handel eine GTIN pro Artikel.
  6. Preis kalkulierenAlle Kosten pro Stück plus Spielraum für Händler. Wie das geht, zeigt der Ratgeber Kalkulation für Lebensmittel.
  7. Ersten Verkaufskanal startenMit einem Kanal anfangen, lernen, dann erweitern.

Wo verkaufst du deine Lebensmittel?

KanalVorteilHürde
Hofverkauf, WochenmarktDirekter Kontakt, volle Marge, schnelles FeedbackZeitaufwand, wetterabhängig
Eigener OnlineshopBundesweite KundschaftVersand, Rechtstexte, Werbekosten
Wiederverkäufer wie Hofläden und FeinkostlädenRegelmäßige Bestellungen, größere MengenHändlerspanne, Akquise
Gastronomie und CafésSichtbarkeit, Verkostung im AlltagAndere Gebinde und Preise
GroßhandelViele Läden auf einmalGeringere Marge, Liefermengen

Für den Online-Weg gibt es einen eigenen Ratgeber: Lebensmittel online verkaufen. Wenn du Läden als Wiederverkäufer gewinnen willst, hilft dir später ein planbarer Weg zu Händleranfragen, wie ihn LeadB2B für Manufakturen aufbaut.

Was für dein Produkt zusätzlich gilt

Neben den Grundregeln hat fast jedes Produkt eigene Besonderheiten. Auf den Seiten unter Produkte verkaufen findest du sie einzeln aufbereitet, zum Beispiel:

  • Honig verkaufen: Für Honig gibt es eine eigene Verordnung mit Vorgaben zu Bezeichnung und Herkunftsangabe.
  • Marmelade verkaufen: Begriffe wie Konfitüre oder Gelee sind rechtlich belegt, und die Wahl der Bezeichnung hängt von der Rezeptur ab.
  • Kekse verkaufen: Hier stellt sich schnell die Frage nach der Handwerksordnung und nach der Haltbarkeit im Versand.
  • Eis verkaufen: Kühlkette, Milchprodukte und Hygiene sind hier besonders streng.
  • Gewürze verkaufen: Bei Mischungen sind Zutatenliste und Allergenkennzeichnung der kritische Punkt.

Typische Fehler beim Start

  • Etiketten in großer Auflage drucken, bevor die Pflichtangaben geprüft sind.
  • Mit dem Verkauf beginnen und die Registrierung „später“ erledigen.
  • Den Preis nach Gefühl festlegen und erst beim ersten Händlergespräch merken, dass keine Spanne übrig ist.
  • Zu viele Sorten auf einmal: Jede Sorte braucht Etikett, Rohstoffe und Lagerplatz.
  • Die eigene Zeit nicht als Kosten rechnen.
FAQ

Fragen zum Thema. Kurz beantwortet.

Brauche ich eine Genehmigung, um Lebensmittel zu verkaufen?

Meist nicht im Sinne einer vorherigen Erlaubnis, aber du musst dich vor dem Start als Lebensmittelunternehmer bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung registrieren. Bei bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs kann eine Zulassung nötig sein. Das ist keine Rechtsberatung, kläre die Details mit der Behörde.

Darf ich Lebensmittel in meiner eigenen Küche herstellen und verkaufen?

Das ist nicht grundsätzlich verboten, die Küche muss aber die gleichen Hygieneanforderungen erfüllen wie ein gewerblicher Betrieb. Ob sie geeignet ist, entscheidet die Lebensmittelüberwachung im Einzelfall. Alternativen sind Mietküchen oder ein Lohnhersteller.

Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich Lebensmittel verkaufe?

In der Regel ja, sobald du regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkaufst. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt, danach folgt die steuerliche Erfassung beim Finanzamt. Für Details zu Steuern frag einen Steuerberater.

Welche Auflagen gelten für selbstgemachte Lebensmittel?

Dieselben wie für alle Lebensmittel: Registrierung, Hygieneregeln mit Eigenkontrollen, Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, Kennzeichnung nach der Lebensmittelinformations-Verordnung und Verpackungsregister. Dazu kommen je nach Produkt eigene Vorschriften, etwa für Honig oder Konfitüre.

Brauche ich einen Hygieneschein, um Lebensmittel zu verkaufen?

Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Beginn eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, umgangssprachlich oft Hygieneschein oder Gesundheitszeugnis genannt. Sie wird vom Gesundheitsamt oder einer beauftragten Stelle durchgeführt.

Wo melde ich mich als Lebensmittelunternehmer an?

Bei der Lebensmittelüberwachung deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt, häufig beim Veterinäramt angesiedelt. Dort bekommst du auch das Formular für die Registrierung.

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