Die Mindestbestellmenge legt fest, wie viele Einheiten oder Kartons ein Händler pro Bestellung oder pro Artikel mindestens abnehmen muss. Sie richtet sich meist nach der Verpackungseinheit, in der du das Produkt ohnehin versendest.
Bei vielen Herstellern ergibt sich die Mindestbestellmenge aus der Praxis: Kekse liegen zu zwölf Packungen im Umkarton, also wird pro Sorte ein Umkarton bestellt. Das spart Umpacken und verhindert Bruch, weil die Ware geschützt im Originalkarton bleibt.
Gilt sie pro Artikel oder pro Bestellung?
Es gibt zwei Varianten, und du solltest klar sagen, welche gilt:
- Pro Artikel: Jede Sorte nur in ganzen Kartons, etwa 6 Flaschen pro Sorte.
- Pro Bestellung: Insgesamt mindestens eine bestimmte Stückzahl, Sorten frei mischbar.
Die zweite Variante ist für kleine Läden oft attraktiver, weil sie mehrere Sorten testen können. Für dich bedeutet sie mehr Aufwand beim Packen. Ein Mittelweg sind Mischkartons, die du vorkonfektionierst.
Wann wird die Mindestbestellmenge zur Hürde?
Wenn ein Laden für den ersten Test mehr Ware nehmen muss, als er in einigen Wochen verkaufen kann, sagt er eher ab. Bei Produkten mit kurzem MHD ist das besonders kritisch. Prüfe deshalb, ob deine Kartongröße zum Abverkauf in kleinen Läden passt. Manchmal lohnt eine kleinere Verpackungseinheit nur für den Fachhandel. Wie Mengen und Konditionen zusammenhängen, steht im Ratgeber Händlerkonditionen.
Was ist ein Beispiel für Mindestbestellmenge?
Angenommen, ein Hersteller von Hundekeksen liefert bisher nur Kartons mit 24 Beuteln pro Sorte. Ein kleiner Bioladen will drei Sorten testen, müsste dafür 72 Beutel abnehmen und lehnt ab. Der Hersteller führt einen Probierkarton mit je 8 Beuteln von drei Sorten ein. Die Mindestbestellmenge sinkt auf einen Karton, der Laden bestellt, und bei der Nachbestellung greift er zu vollen Sortenkartons der Sorte, die am besten lief.