Die Frachtfreigrenze ist der Bestellwert, ab dem du als Hersteller die Versandkosten übernimmst und den Händler frei Haus belieferst. Unterhalb der Grenze zahlt der Händler den Versand ganz oder anteilig.
Für Händler ist die Frachtfreigrenze oft wichtiger als ein kleiner Rabatt. Versandkosten auf eine kleine Bestellung schmälern ihre Spanne sofort. Viele Händler bündeln deshalb ihre Bestellungen, bis sie die Grenze erreichen. Für dich heißt das: weniger, dafür größere Pakete.
Wie legst du die Frachtfreigrenze fest?
Rechne mit deinen tatsächlichen Versandkosten: Was kostet ein typisches Paket, was eines mit doppeltem Gewicht? Die Frachtfreigrenze sollte so hoch liegen, dass der Versand im Deckungsbeitrag Platz hat, aber so niedrig, dass ein kleiner Laden sie mit einer normalen Nachbestellung erreicht.
Was ist der Unterschied zum Mindestbestellwert?
Der Mindestbestellwert ist eine harte Grenze: Darunter wird nicht geliefert. Die Frachtfreigrenze ist weich: Darunter wird geliefert, aber mit Versandkosten. Viele Hersteller kombinieren beides, etwa einen niedrigen Mindestbestellwert mit einer höheren Frachtfreigrenze.
Schreib die Frachtfreigrenze gut sichtbar auf Preisliste, Konditionenblatt und Bestellformular. Händler, die erst auf der Rechnung von Versandkosten erfahren, fühlen sich übergangen.
Mehr zu Versandmodellen im Ratgeber Versandkosten und Lieferbedingungen.
Was ist ein Beispiel für Frachtfreigrenze?
Beispielrechnung, angenommene Werte: Ein Gewürzhersteller zahlt für ein Paket bis 10 Kilo rund 8 Euro. Sein Deckungsbeitrag liegt bei 40 Prozent. Bei 200 Euro Bestellwert bleiben 80 Euro Deckungsbeitrag, davon gehen 8 Euro für den Versand ab. Er setzt die Frachtfreigrenze auf 200 Euro und berechnet darunter pauschal 8 Euro. Viele Feinkostläden bündeln ihre Nachbestellungen daraufhin so, dass sie knapp über der Grenze liegen.