Die UVP ist der Endverbraucherpreis, den du als Hersteller dem Handel empfiehlst. Sie ist nur eine Empfehlung: Der Händler entscheidet selbst, zu welchem Preis er dein Produkt verkauft.
Für Händler ist die UVP eine Orientierung. Sie zeigt, wo du dein Produkt im Markt siehst, und lässt den Laden seine Spanne auf einen Blick abschätzen. Viele kleine Läden übernehmen die UVP einfach, weil sie keine Zeit für eigene Preisrecherche haben. Umso wichtiger ist, dass sie stimmt.
Was darfst du bei der UVP, und was nicht?
Du darfst einen Preis empfehlen, aber du darfst den Händler nicht zwingen, ihn einzuhalten. Druck, Drohungen mit Liefersperre oder Absprachen über Mindestpreise sind kartellrechtlich heikel. Formuliere deshalb immer klar „unverbindlich“. Das ist keine Rechtsberatung, im Zweifel fragst du einen Anwalt für Vertriebsrecht.
Wie legst du eine gute UVP fest?
- Prüfe die Regalpreise vergleichbarer Produkte im Zielladen, nicht im Discounter.
- Wähle einen glatten Preispunkt, der zur Kategorie passt, etwa 4,99 Euro oder 12,90 Euro.
- Rechne von der UVP rückwärts: Mehrwertsteuer raus, übliche Spanne des Ladentyps raus, der Rest ist dein maximaler Händlerpreis.
- Halte die UVP in Onlineshop, Preisliste und Verkaufsunterlagen gleich.
Ein häufiger Fehler: Der eigene Onlineshop verkauft dauerhaft günstiger als die UVP. Dann fühlt sich der Händler unterboten, und die Nachbestellung bleibt aus. Wie Preisliste und UVP zusammenspielen, steht im Ratgeber Preisliste für Händler.
Was ist ein Beispiel für UVP (unverbindliche Preisempfehlung)?
Angenommen, ein Hersteller von Tomatensaucen empfiehlt 5,49 Euro pro Glas. Der Feinkostladen in der Innenstadt verkauft für 5,90 Euro, weil seine Kundschaft das trägt, der Hofladen am Stadtrand bleibt bei 5,49 Euro. Beides ist in Ordnung. Problematisch wird es erst, wenn der Hersteller im eigenen Shop dauerhaft 4,49 Euro verlangt: Dann fragt der erste Kunde im Laden, warum es dort teurer ist.