Eine Listung bedeutet, dass ein Händler oder eine Handelskette dein Produkt offiziell ins Sortiment aufnimmt, sodass es bestellt und verkauft werden kann. Bei Ketten ist die Listung eine Entscheidung des Einkaufs, bei inhabergeführten Läden ein einfaches Ja des Inhabers.
Im Gespräch mit größeren Händlern fällt das Wort ständig: „Ist der Artikel bei uns gelistet?“ Gemeint ist, dass er mit Stammdaten im Warenwirtschaftssystem angelegt ist. Erst dann kann eine Filiale ihn bestellen. Bei einem Hofladen ohne Warenwirtschaft ist die Listung schlicht die Entscheidung der Inhaberin, dein Produkt ins Regal zu stellen.
Was ist der Unterschied zwischen zentraler und regionaler Listung?
Bei Ketten gibt es oft mehrere Ebenen: eine zentrale Listung für alle Märkte, eine regionale Listung für ein Gebiet oder eine lokale Listung bei einzelnen selbstständigen Kaufleuten. Für kleine Hersteller ist der Weg über einzelne Kaufleute oder regionale Einkäufer oft realistischer als die zentrale Listung. Wie das funktioniert, beschreibt der Ratgeber Listung bei selbstständigen Kaufleuten.
Was brauchst du für eine Listung?
- Stammdaten: Artikelnummer, GTIN, Maße, Gewicht, Verpackungseinheit, Palettierung.
- Preise: Händlerpreis, UVP, Konditionen.
- Produktinfos: Zutaten, Allergene, Nährwerte, MHD-Restlaufzeit bei Lieferung.
- Lieferfähigkeit: Wie schnell und wie verlässlich kannst du liefern?
Eine Listung ist nur der Anfang. Ein gelisteter Artikel, der sich nicht dreht, fliegt bei der nächsten Sortimentsrunde wieder raus. Plane deshalb von Anfang an, wie du den Sell-out unterstützt.
Was ist ein Beispiel für Listung?
Angenommen, ein Hersteller veganer Brotaufstriche spricht einen selbstständigen Kaufmann mit großem Vollsortimenter an. Der Inhaber findet das Produkt gut, braucht aber vollständige Stammdaten, damit sein Markt es über das System bestellen kann. Erst als der Hersteller ein Datenblatt mit GTIN, Maßen, Kartoninhalt und Zutaten nachliefert, ist das Produkt gelistet und kann regelmäßig nachbestellt werden.