Der Ausgleichsanspruch ist ein gesetzlicher Anspruch eines Handelsvertreters gegen den Hersteller nach Vertragsende, wenn der Hersteller aus den vom Vertreter gewonnenen Kunden weiterhin erhebliche Vorteile zieht. Er ist in § 89b HGB geregelt und kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden.
Der Gedanke dahinter: Ein Handelsvertreter baut für dich einen Kundenstamm auf. Endet der Vertrag, profitierst du weiter von diesen Kunden, der Vertreter aber nicht mehr. Der Ausgleichsanspruch soll das ausgleichen. Für Hersteller kann das eine erhebliche Summe sein, die bei der Planung eines Wechsels oft vergessen wird.
Wann entsteht der Ausgleichsanspruch?
Vereinfacht gesagt, wenn drei Dinge zusammenkommen:
- Der Vertrag ist beendet.
- Du hast aus Geschäftsverbindungen mit neuen Kunden, die der Vertreter geworben hat, auch danach erhebliche Vorteile.
- Die Zahlung entspricht unter Berücksichtigung aller Umstände der Billigkeit.
Das Gesetz begrenzt die Höhe auf höchstens eine Jahresprovision, berechnet aus dem Durchschnitt der letzten fünf Vertragsjahre. Der Vertreter muss den Anspruch innerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend machen. Es gibt Fälle, in denen er entfällt, etwa wenn der Vertreter selbst ohne begründeten Anlass kündigt. Wie die Rechnung im Einzelfall aussieht, ist komplex.
Bevor du einen Vertretervertrag beendest oder Vertriebswege umstellst, lass den möglichen Ausgleichsanspruch von einem Anwalt einschätzen. Dieser Eintrag ist eine allgemeine Erklärung und keine Rechtsberatung.
Mehr zur Zusammenarbeit mit Handelsvertretern und zu Provisionen im Ratgeber Handelsvertreter-Provision.
Was ist ein Beispiel für Ausgleichsanspruch?
Angenommen, eine Getränkemanufaktur arbeitet seit acht Jahren mit einer Handelsvertreterin in Bayern, die viele der dortigen Getränkemärkte und Cafés gewonnen hat. Die Manufaktur will den Vertrieb in der Region selbst übernehmen. Bevor sie kündigt, lässt sie den möglichen Ausgleichsanspruch berechnen und plant die Summe in ihre Entscheidung ein. Erst danach vergleicht sie ehrlich, ob sich der Wechsel rechnet und in welchem Zeitraum.